Was ist ein One-Stop-Shop?
-Elektronisches Portal, über das Unternehmer die in der EU anfallende Umsatzsteuer erklären
und bezahlen können.
-Unternehmer haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich in einem EU-Staat zu registrieren (Mitgliedstaat der Identifizierung – MSI), sämtliche unter diese Sonderregelung fallenden EU-Umsätze in einem Mitgliedstaat (MSI) zu erklären und die darauf
entfallenden Umsatzsteuern über den One-Stop-Shop zu entrichten.
31.03.2021
One Stop Shop
Das „Gesetzespaket“ für die neuen Homeoffice-Regelungen besteht aus drei Teilen:
1. Arbeitsrechtlicher Teil: In-Kraft-Treten ist mit 1 April 2021 vorgesehen.
2. Abgabenrechtlicher Teil: In-Kraft-Treten erfolgt rückwirkend mit 1 Jänner 2021
3. Änderung der Lohnkontenverordnung
25.03.2021
Homeoffice